Die Technische Hochschule Deggendorf erhebt ab dem Wintersemester 2025/26 gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
Mit diesen Gebühren wird der Aufwand für das Prüfen deiner Unterlagen und das Auswahlverfahren bei Bewerbungen bzw. das Angebot im Bereich Onboarding, Integration und Vorbereitung für den Berufseinstieg für internationale Studierende honoriert. Weitere Informationen dazu findest du hier: Unser Serviceversprechen
Unabhängig davon ist weiterhin auch der Studierendenwerksbeitrag pro Semester zu zahlen.
Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR).
Der Start für die Bewerbungsgebühr erfolgt mit Beginn der Bewerbungsphase für das WS 2025/2026 und gilt auch für die darauffolgenden Bewerbungsphasen.
Der Start für die Servicegebühren erfolgt mit der Zulassung / Immatrikulation bzw. Rückmeldung für das WS 2025/2026. Die Studiengebühren werden pro Semester für die Dauer des gesamten Studiums und der Immatrikulation an der THD erhoben.
Für folgende Personen werden bei entsprechender Prüfung keine Servicegebühren erhoben:
Bitte beachte die Gebührensatzung für weitere Details.
Für die Zahlung der Gebühren findest du Informationen im Primuss Portal. Dort werden die in diesem Zusammenhang ergehenden Gebührenbescheide erzeugt.
Bei Fragen melde dich bitte per E-Mail an gebuehren@th-deg.de
Ab Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/26 (Start 15. April 2025)
➞ Bewerbungsgebühr EUR 60 als Pauschale (Mehrfachbewerbungen in einer Bewerbungsphase möglich)
➞ zu zahlen, bevor Unterlagen geprüft werden
Ab Wintersemester 2025/26
➞ Servicegebühr EUR 500 pro Semester
➞ zu zahlen ab Zulassung bzw. Rückmeldung
➞ Abwicklung über Primuss
Die Servicegebühren gelten nur für Studierende aus sog. Drittstaaten
➞ keine EU-Bürger/innen bzw. keine EWR-Bürger/innen, die ab dem WS 2023/2024 gestartet haben
Wir bieten unseren internationalen Studierenden hervorragende Leistungen zu moderaten Gebühren. Nachfolgend findest du eine Liste über die zusätzlichen Leistungen die wir für die Integration und den akademischen Erfolg unserer internationalen Studierenden erbringen:
Diese Leistung ist nicht abschließend. Eine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen ist für die Entstehung der Forderung nicht erforderlich. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sämtliche Angebote jederzeit angeboten werden.