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bewerbungs- und servicegebühren für bewerbungen und studierende aus drittstaaten

(außerhalb EU/Ewr)

Die Technische Hochschule Deggendorf erhebt ab dem Wintersemester 2025/26 gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

  • Bewerbungsgebühren in Höhe von pauschal 60 Euro und
  • Servicegebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester für Bewerbungen und Studierende aus Drittstaaten.

Mit diesen Gebühren wird der Aufwand für das Prüfen deiner Unterlagen und das Auswahlverfahren bei Bewerbungen bzw. das Angebot im Bereich Onboarding, Integration und Vorbereitung für den Berufseinstieg für internationale Studierende honoriert. Weitere Informationen dazu findest du hier: Unser Serviceversprechen

Unabhängig davon ist weiterhin auch der Studierendenwerksbeitrag pro Semester zu zahlen.


wer zahlt servicegebühren?

Personen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR).

Der Start für die Bewerbungsgebühr erfolgt mit Beginn der Bewerbungsphase für das WS 2025/2026 und gilt auch für die darauffolgenden Bewerbungsphasen.

Der Start für die Servicegebühren erfolgt mit der Zulassung / Immatrikulation bzw. Rückmeldung für das WS 2025/2026. Die Studiengebühren werden pro Semester für die Dauer des gesamten Studiums und der Immatrikulation an der THD erhoben.


wer ist ausgenommen?

Für folgende Personen werden bei entsprechender Prüfung keine Servicegebühren erhoben:

 

  • Deutsche oder Deutschen Gleichgestellte.
  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats und/oder des EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen). 
  • Personen mit gefestigtem Inlandsbezug (d.h. Personen, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und rechtmäßig erwerbstätig waren oder sich mindestens ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor Semesterbeginn insgesamt 3 Jahre im Inland aufgehalten und rechtmäßig erwerbstätig war)
  • Personen aus dem Vereinigten Königreich sind von einer Gebührenpflicht befreit, wenn sie ihren Wohnsitz vor dem 31.12.2020 in Deutschland begründet haben. 
  • Personen aus der Türkei sind von der Gebührenpflicht befreit, wenn ein gefestigter Inlandsbezug nachgewiesen wird.
  • Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und außerhalb des Bundesgebietes als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind und nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind
  • Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben. Dazu zählen nicht diejenigen, die lediglich ein Studienkolleg besucht haben.
  • Studierende, die vor Inkrafttreten (vor dem 15.04.2023) der betreffenden Gebührensatzung bereits an der THD immatrikuliert waren und diesen Studiengang fortsetzen. 
  • Schutzsuchende aus der Ukraine nach § 24 AufenthG
  • Langzeitgeduldete mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland und mindestens 15 Monaten ununterbrochenem, rechtmäßig gestatteten oder geduldetem Aufenthalt
  • Austauschstudierende sowie Summer School- und Weiterbildungsteilnehmer (für diese werden z.T. Studiengebühren erhoben).
  • Studierende, die im Rahmen einer Promotion immatrikuliert sind.
  • Studierende, bei denen ein relevanter Härtefall gegeben ist.

 

Bitte beachte die Gebührensatzung für weitere Details. 

Für die Zahlung der Gebühren findest du Informationen im Primuss Portal. Dort werden die in diesem Zusammenhang ergehenden Gebührenbescheide erzeugt.

Bei Fragen melde dich bitte per E-Mail an gebuehren@th-deg.de


kurzüberblick

Ab Bewerbungsphase für das Wintersemester 2025/26 (Start 15. April 2025)
➞ Bewerbungsgebühr EUR 60 als Pauschale (Mehrfachbewerbungen in einer Bewerbungsphase möglich)
➞ zu zahlen, bevor Unterlagen geprüft werden

 

Ab Wintersemester 2025/26
Servicegebühr EUR 500 pro Semester
➞ zu zahlen ab Zulassung bzw. Rückmeldung
➞ Abwicklung über Primuss

 

Die Servicegebühren gelten nur für Studierende aus sog. Drittstaaten
➞ keine EU-Bürger/innen bzw. keine EWR-Bürger/innen, die ab dem WS 2023/2024 gestartet haben


diese leistungen bieten wir

Wir bieten unseren internationalen Studierenden hervorragende Leistungen zu moderaten Gebühren. Nachfolgend findest du eine Liste über die zusätzlichen Leistungen die wir für die Integration und den akademischen Erfolg unserer internationalen Studierenden erbringen:

 

Beratung & Unterstützung

  • Das Study-Buddies-Programm für Deggendorfer Studierende
  • Organisation einer semesterbegleitenden Orientierungsphase für internationale Studierende an allen Standorten
  • Unsere Student Ambassadors untersützen in der Orientierungs- und Bewerbungsphase vor dem Studium
  • Unsere Erstsemesterpaten helfen den Erstsemesterstudierenden weiter bei Fragen rund um das Studium und der Hochschule

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Weitere Unterstützung

 

  • Unterstützung bei der Wohnungssuche für Studierende an allen drei Lehrstandorten. Fahrrad- und fußgängerfreundlich, in der Regel keine öffentlichen Verkehrsmittel oder Auto erforderlich, um sich in der Stadt zu bewegen!
  • Akademische Auslandsämter an allen drei Standorten sowie eine Koordinierungsstelle Bayern-Malaysia
  • Interkulturelle Seminare
  • Unterstützung bei der Krankenversicherung

 

Soziale Aktivitäten

 

  • Das Host family programme bringt einheimische Familien mit internationalen Studierenden zusammen
  • Interkulturelle Veranstaltungen wie gesellige Abende, Kinoabende usw. in Deggendorf und am European Campus
  • Internationale Woche, einschließlich "Taste the World" mit Gerichten aus aller Welt, in Deggendorf 
  • Internationale Tutorinnen und Tutoren helfen bei der Bewältigung des Alltags und organisieren Aktivitäten für internationale Studierende

 

Unterstützung bei der Karriere

 

 

Diese Leistung ist nicht abschließend. Eine tatsächliche Inanspruchnahme der Leistungen ist für die Entstehung der Forderung nicht erforderlich. Es besteht kein Anspruch darauf, dass sämtliche Angebote jederzeit angeboten werden.